Urlaub während der Probezeit?

Sollten gebuchte Urlaubsreise bereits im Vorstellungsgespräch thematisiert werden?

In vielen Unternehmen gibt es während der Probezeit keinen Urlaub. Bewerberinnen, die bereits eine Reise für diesen Zeitraum gebucht haben, stecken daher oft in der Zwickmühle.

Urlaub in der Probezeit – Was tun?

„Man sollte dieses Thema auf jeden Fall ansprechen – aber nicht zu früh“, empfiehlt Angela Frauholz, Karriereberaterin aus Düsseldorf. Am besten kläre man diesen Punkt gegen Ende des Bewerbungsgesprächs oder in der zweiten Vorstellungsrunde, in der auch Gehaltsfragen und vertragliche Themen auf den Tisch kommen.

Wichtig sei, dass man den Arbeitgeber nicht vor vollendete Tatsachen stelle. „Man sollte deutlich machen, dass die Entscheidung tatsächlich beim Unternehmen liegt“, betont die Expertin. Sie empfiehlt daher eine offene Frage, etwa: „Ich habe bereits vor längerer Zeit einen Urlaub für den Monat X gebucht. Sehen sie eine Möglichkeit, dass ich die Reise antreten kann?“

Die eleganteste Lösung wäre zwar, den Urlaub zu verschieben und den neuen Arbeitgeber gar nicht darauf anzusprechen. „Aber wenn es nicht anders geht, ist das normalerweise auch kein Problem“, sagt Angela Frauholz. Sofern eine Kandidatin/ ein Kandidat ansonsten auf das Anforderungsprofil passt, sei die Frage nach dem frühen Urlaub kein Grund, sie bzw. ihn deshalb im Bewerbungsverfahren nicht zu berücksichtigen.

(Quelle: Nachrichtenmitteilung, dapd nachrichten, 02/2012)

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